Wenn Sie keine Zeit haben, den Schnee vor Ihrer Haustür zu räumen, und daher einen Winterdienst beauftragen, können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht und welche Aspekte es zu berücksichtigen gilt.
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Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Schneeräumung durch Winterdienst: Eine steuerlich begünstigte Möglichkeit
- So funktioniert die Steueranrechnung für Schneeräumung
- Wichtige Bedingungen für die Steueranrechnung
- Wo liegen die Grenzen der Steueranrechnung?
- Fazit: Schneeschippen als Steuervorteil nutzen
Das Wichtigste in Kürze
- Professionelle Schneeräumung erhöht die Sicherheit vor Ihrem Haus und kann als steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
- Die Steueranrechnung für Schneeräumung gemäß § 35a Abs. 2 EStG ermöglicht die Anrechnung von 20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro pro Jahr.
- Wichtige Bedingungen für die Steueranrechnung sind das Vorhandensein einer Rechnung und klare Zahlungsmodalitäten, wobei Barzahlungen in der Regel nicht akzeptiert werden.
Schneeräumung durch Winterdienst: Eine steuerlich begünstigte Möglichkeit
Die Schneeräumung im Winter ist meistens ein lästiges Unterfangen. Beauftragen Sie einen Winterdienst, bringt dies aber auch einige Vorteile mit sich – so können Sie nicht nur Ihr Zuhause sicherer machen, sondern auch Steuervorteile genießen:
- Eine professionelle Schneeräumung erhöht die Sicherheit vor Ihrem Haus.
- Sie können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.
- Gemäß § 35a Abs. 2 EStG können haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden, was auch den Winterdienst als Dienstleistung einschließt.
So funktioniert die Steueranrechnung für Schneeräumung
Die Beantragung der Steueranrechnung erfolgt nach § 35a Abs. 2 EStG. Damit das Finanzamt die Abschreibung akzeptiert, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- 20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung können für die Steuer angerechnet werden.
- Der maximale Betrag pro Jahr beträgt 4.000 Euro.
Wichtige Bedingungen für die Steueranrechnung
Weitere wichtige Bedingungen für die Steueranrechnung sind eine Rechnung und die Zahlungsmodalitäten:
- Lassen Sie sich vom Winterdienst eine Rechnung ausstellen und bewahren Sie diese auf.
- Zahlen Sie per Überweisung oder Abbuchung.
- Barzahlungen werden in der Regel nicht für die Steueranrechnung akzeptiert.
Wo liegen die Grenzen der Steueranrechnung?
Grenzen für die Steueranrechnung gibt es bei der Art des Schneeräumens, dafür Freiheiten beim Umfang:
- Die Steueranrechnung gilt nicht für unentgeltliche Nachbarschaftshilfe, sondern nur für professionelle Dienstleistungen.
- Die Dienstleistung muss nicht auf das eigene Grundstück beschränkt sein, sondern kann auch für öffentliche Wege in unmittelbarer Nähe ausgeführt werden.
Fazit: Schneeschippen als Steuervorteil nutzen
Schneeräumung durch Winterdienste bietet nicht nur den Vorteil erhöhter Sicherheit, sondern auch Steuervorteile als haushaltsnahe Dienstleistung. Indem Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen und die steuerlichen Bedingungen beachten, können Sie Ihre Ausgaben reduzieren und sich zugleich einige Arbeit ersparen.
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